Behandlungsablauf

Wie läuft das ab bei der Therapeutin?

erstgespräch

Der erste Schritt ist die Durchführung eines klärenden Erstgespräches. Dieses dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und auf beiden Seiten herauszufinden, ob " die Chemie stimmt", d.h. alle Beteiligten vorstellen können, mit einander zu arbeiten.
Weiterhin dient es der diagnostischen Einschätzung, das beinhaltet sowohl die Frage, ob bei Ihnen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer psychischen Störung erkennbar sind als auch eine Einschätzung durch uns, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und sinnvoll ist.


Termine

Die Gespräche finden in der Regel wöchentlich mit einer Dauer von 50 Minuten pro Sitzungstermin statt.
Da die Termine verbindlich für Sie reserviert werden, bitten wir Sie, spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, falls Sie einmal verhindert sein sollten.

finanzierung der behandlung

> für Gesetzlich versicherte

Ihre Krankenkasse übernimmt auf jeden Fall die Kosten für max. 3 Termine (je 50 Min.) in der Psychotherapeutischen Sprechstunde (=klärendes Erstgespräch). Sollte sich innerhalb dieser Gespräche herausstellen, dass Sie eine ambulante psychotherapeutische Behandlung benötigen, so kann die Behandlung mit probatorischen Sitzungen (max. 4) begonnen werden. Innerhalb dieser Behandlungszeit ist ein Antrag auf Kostenübernahme für die psychotherapeutische Behandlung bei ihrer Krankenkasse zu stellen. Nach einer erfolgten Genehmigung ist die vollständige Kostenübernahme der Behandlung durch ihre Krankenkasse für das beantragte Stundenkontingent sichergestellt.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse ist das Vorliegen einer psychischen Störung sowie die Feststellbarkeit eines Veränderungswillens in Bezug auf ihre Problematik.


> Für versicherte privater Krankenkassen

In der Regel übernimmt ihre Krankenkasse die Kosten für max. 5 probatorische Sitzungen. Sollte sich darüber hinaus eine Behandlungsnotwendigkeit ergeben ist auch hier ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Grundsätzlich erfolgt eine Rechnungsstellung für die Behandlungskosten an Sie.
In welchem Umfang ihre Krankenkassen die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung übernimmt, variiert zwischen den Krankenkassen und hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!


> für Selbstzahlende

Esbesteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Behandlung selbst zu übernehmen. Nach der akutellen Gebührenordnungsposition für Psychotherapeuten (GOP) liegt das Honorar bei 100,44 Euro pro Sitzung.


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